Allgemeine Geschäftsbedingungen der madeone GmbH für B2B-Services

Nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen („AGB„) der madeone GmbH, Cassellastrasse 30-32, 60386 Frankfurt am Main („madeone„), gelten für sämtliche Leistungen von madeone gegenüber ihren Kunden im Bereich von Strategy Development & Consulting und 3D Product Configurator & Frontend Solutions.

Entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen der Kunden gelten nur, sofern madeone deren Einbeziehung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

1. Vertragsschluss

Auf Anfrage erhält der Kunde zunächst ein unverbindliches Angebot von madeone, dass einen Vorschlag zu der Beauftragung enthält. Sofern die Parteien sich über die Rahmenbedingungen einig sind, unterbreitet madeone dem Kunden ein konkretes, verbindliches Angebot. Ein Vertrag über die Leistung kommt durch Annahme des Angebots durch den Kunden zustande. Der Kunde hat die Annahme schriftlich zu erklären. Fehlt es an einer schriftlichen Annahmeerklärung, gilt der Vertrag dennoch als geschlossen, sofern der Kunde die angebotsmäßig erbrachten Leistungen von madeone unwidersprochen annimmt.

2. Art und Umfang der Leistungen

Art und Umfang der geschuldeten Leistungen ergeben sich jeweils aus dem verbindlichen Angebot von madeone. Die Parteien können nach Vertragsschluss jederzeit einvernehmlich Art und Umfang durch schriftliche Erklärung abändern.

2.1 Strategy Development & Consulting

2.1.1 Für sämtliche Leistungen im Bereich von Strategy Development & Consulting („Beratungsleistungen„) gilt Dienstvertragsrecht. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes zwischen den Parteien vereinbart wurde, ist madeone im Rahmen von Strategy Development & Consulting Leistungen nicht zur Herstellung eines Werkes verpflichtet. Soweit madeone seine Beratungsleistungen digital oder auf körperlichen Trägermedien verschriftlicht, gilt diese Verschriftlichung als Nebenleistung und nicht als selbstständiges Werk.

2.1.2 madeone wird die Beratungsleistungen mit der marktüblichen, erforderlichen Sorgfalt ausführen und hinreichend qualifizierte Mitarbeiter einsetzen.

2.1.3 madeone übernimmt keine Verantwortung für kundenseitig bereitgestellte Informationen, Vorgaben, Konzeptionen oder Materialien. madeone erbringt keine Rechtsberatung und übernimmt daher auch keine Verantwortung für die rechtliche Zulässigkeit der Umsetzung etwaiger Beratungsergebnisse, insbesondere nicht hinsichtlich fernabsatz-, lauterkeits- oder werberechtlichen Vorgaben, produktspezifischen Werbevorgaben/-restriktionen, telemedienrechtlichen Vorgaben und jugendschutzrechtlichen Vorgaben.

2.2 3D Product Configurator & Frontend Solutions

2.2.1 Im Bereich 3D Product Configurator & Frontend Solutions wird madeone dem Kunden die jeweils vereinbarte madeone-Software für die vereinbarte Laufzeit zur Verfügung stellen. Der Kunde hat selbst für das Hosting der madeone-Software zu sorgen. Soweit gesondert vereinbart, wird madeone den Kunden hinsichtlich seiner Hosting-Lösung beratend unterstützen.

2.2.2 Soweit zwischen den Parteien vereinbart wurde, dass madeone 3D-Modelle von Produkten für die madeone-Software erstellen soll, hat der Kunde madeone Abbildungen der Produkte zur Verfügung zu stellen. Insoweit sind die Anforderungen von madeone an die Abbildungen (Auslösung, Dateiformat, Blickwinkel, Anzahl etc.) vom Kunden einzuhalten.

2.2.3 madeone gewährleistet, dass die madeone-Software die vereinbarte Beschaffenheit aufweist. Von der Gewährleistung ausgenommen sind Fehlfunktionen der madeone-Software und Schäden aufgrund von:

(2.3.a) Fehler bzw. Fehlfunktionen oder Veränderungen der angebundenen Systeme oder der Laufzeitumgebung, die madeone nicht zu verantworten hat;

(2.3.b) Mangelhafter Funktionen von Software Dritter;

(2.3.c) Nicht von madeone genehmigte Änderungen an der madeone-Software durch den Kunden oder einen Dritten;

(2.3.d) Bedienungsfehler durch den Kunden;

(2.3.e) Störungen von Drittsystemen oder in der Netzwerkinfrastruktur; sowie

(2.3.f) Mängeln, die in einem Update der madeone-Software, das dem Kunden vor Eintritt des Schadens zur Verfügung gestanden hat, bereits behoben sind.

Im Falle eines wesentlichen Mangels kann der Kunde von madeone Nachbesserung binnen einer angemessenen Frist verlangen. Schlagen die Nachbesserungsversuche von madeone bei einem Mangel zweimal fehl oder verweigert madeone die Nachbesserung, kann der Kunde den Vertrag vorzeitig kündigen.

2.2.4 Sofern und soweit zwischen den Parteien vereinbart, wird madeone dem Kunden bei der Integration der madeone-Software beratend unterstützen („Integrationsberatung„). Für die Integrationsberatung gilt Dienstvertragsrecht.

3. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde hat madeone die für die Auftragserfüllung erforderlichen Unterlagen und Informationen vollständig, rechtzeitig und kostenlos zur Verfügung zu stellen.

4. Lizenzeinräumung

Sämtliche geistigen Eigentumsrecht („IP-Rechte„), insbesondere Urheber- und Leistungsschutzrechte, Designrechte, Marken- und Kennzeichenrechte, Geschäftsgeheimnisse, Patente, Know-How, verbleiben bei madeone, sofern in diesen AGB nichts Abweichendes geregelt ist.

4.1 Entwürfe und Konzepte

madeone bleibt Inhaberin sämtlicher IP-Rechte und dinglicher Eigentumsrechte an von madeone im Rahmen der Auftragserfüllung erstellten Entwürfen, Skizzen, Konzepten und sonstigen Zwischenergebnissen.

4.2 Beratungsleistungen

Soweit madeone dem Kunden vereinbarungsgemäß verschriftlichte Beratungsleistungen zur Verfügung stellt, räumt madeone dem Kunden ein einfaches, nicht übertragbares oder unterlizenzierbares Nutzungsrecht an den verschriftlichten Beratungsleistungen ein. Das Nutzungsrecht ist inhaltlich beschränkt auf die Nutzung zu internen Zwecken des Kunden. Zu diesem Zweck kann der Kunde auch Vervielfältigungen herstellen und diese intern seinen Mitarbeitern und Beratern zugänglich machen. Eine Veröffentlichung der verschriftlichten Beratungsleistungen außerhalb dieses Kreises ist nicht gestattet.

4.3 madeone-Software

Soweit die Bereitstellung von madeone-Software, einschließlich etwaiger kundenspezifischer Anpassung der madeone-Software, zwischen den Parteien vereinbart wurde, räumt madeone dem Kunden ein einfaches, nicht übertragbares oder unterlizenzierbares, auf die vereinbarte Laufzeit und Domain(s) beschränktes Nutzungsrecht an der madeone-Software ein. Die eigene Fehlerbeseitigung ist dem Kunden nur gestattet, sofern die Beseitigung des Fehlers durch madeone bereits zweimal fehlgeschlagen ist oder madeone die Fehlerbeseitigung endgültig verweigert hat. Dem Kunden ist eine Dekompilierung der madeone-Software nur in den zwingenden Grenzen des § 69e UrhG gestattet.

Nach Ende der vereinbarten Laufzeit hat der Kunde sämtliche Kopien der madeone-Software, einschließlich etwaiger Sicherheitskopien, unverzüglich zu löschen.

4.4 3-D Modelle

Soweit die Bereitstellung von 3D-Modellen von Produkten zwischen den Parteien vereinbart wurde, räumt madeone dem Kunden ein einfaches, nicht übertragbares oder unterlizenzierbares, auf die vereinbarte Laufzeit und die Nutzung im Zusammenhang mit der madeone-Software beschränktes Nutzungsrecht an den 3D-Modellen ein.

Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung dafür, dass die Umarbeitung der Produkte und der Produktabbildung zu 3D-Modellen nicht gegen Rechte Dritter (insbesondere der Produkthersteller oder Urheber der Produktabbildungen) verstößt.

Nach Ende der vereinbarten Laufzeit hat der Kunde sämtliche Kopien der 3D-Modelle, einschließlich etwaiger Sicherheitskopien, unverzüglich zu löschen.

4.5 Urhebervermerk

Der Kunde ist nicht berechtigt, etwaige enthaltene Urhebervermerke zu entfernen oder abzuändern.

4.6 Veränderungen an der madeone-Software

Sofern der Kunde eigenmächtig Änderungen an der madeone-Software vornimmt oder vornehmen lässt, überträgt der Kunde madeone sämtliche IP-Rechte an diesen Änderungen. Sofern und soweit eine Übertragung rechtlich nicht möglich ist, räumt der Kunde madeone ein exklusives, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränktes, kostenloses und unwiderrufliches Nutzungsrecht an den Änderungen ein.

5. Verjährung

Sämtliche Gewährleistungsansprüche des Kunden verjähren binnen zwei Jahren ab Anspruchsentstehung, jedoch nicht vor Ablauf eines Jahres ab Kenntnis der anspruchsbegründenden Umstände.

6. Haftung

6.1 madeone haftet gegenüber dem Kunden für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Handlung beruhen, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für arglistig verschwiegene Schäden und Schäden aus der Verletzung eines etwaigen Garantieversprechens unbeschränkt nach Maßgabe der gesetzlichen Vorgaben.

6.2 Im Übrigen haftet madeone bei einfacher Fahrlässigkeit nur im Falle einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalspflichten), d.h. einer Pflicht auf deren Erfüllung die jeweils andere Partei vertrauen kann und deren Nichterfüllung die Erreichung des Vertragszwecks gefährden würde, und zwar beschränkt auf den typischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden.

6.3 Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Backup-Kopien eingetreten wäre.

6.4 Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt für die persönliche Haftung von Organen, Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen von madeone entsprechend.

7. Vergütung

7.1 Es gilt die zwischen den Parteien vereinbarte Vergütung laut Angebot. Sämtliche Preise verstehen sich zzgl. Umsatzsteuer.

7.2 Reisekosten werden madeone nach vorheriger Genehmigung durch den Kunden und Vorlage entsprechender Belege erstattet.

7.3 Etwaig vereinbarte Lizenzgebühren sind jeweils für den genannten Zeitraum im Voraus fällig oder – sofern eine Einmal-Zahlung vereinbart wurde – binnen 30 Tagen nach erstmaliger Bereitstellung der madeone-Software.

7.4 Sofern für Beratungsleistungen ein Festpreis vereinbart wurde, kann madeone eine zusätzliche Vergütung verlangen, sofern der Mehraufwand bei Angebotserstellung auch bei ordentlicher Kalkulation nicht absehbar war oder der Kunde zusätzliche Leistungen von madeone fordert.

7.5 Soweit zwischen den Parteien keine abweichenden Zahlungsbedingungen vereinbart wurden, ist die Vergütung fällig binnen 30 Werktagen ab Rechnungsstellung. Die Vergütung ist zahlbar auf das von madeone benannte Bankkonto.

7.6 Kommt der Kunde mit der Zahlung der Vergütung in Verzug, kann madeone die weitere Leistungserbringung bis zum vollständigen Ausgleich des Zahlungsrückstands aussetzen, sofern madeone den Kunden zuvor unter Androhung der Leistungsaussetzung mit einer Frist von weiteren 30 Werktagen zur Zahlung nochmals aufgefordert hat.

8.Kündigung

8.1 Sofern eine Lizenzierung der madeone-Software auf unbestimmte Zeit vereinbart wurde, kann der Kunde die Lizenzierung jederzeit mit einer Frist von zwei Monaten zum nächsterreichbaren Monatsende ordentlich kündigen.

8.2 Hinsichtlich vereinbarter Beratungsleistungen, einschließlich Integrationsberatung, steht dem Kunden kein ordentliches Kündigungsrecht zu.

9.Eigenwerbung

madeone darf den Namen und Logo des Kunden auf der eigenen Homepage und anderen eigenen Werbemitteln im üblichen Umfang zur Eigenwerbung nutzen. Der Kunde kann diese Zustimmung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.

10.Sonstige Regelungen

10.1 Eine Änderung der Auftragsbedingungen bedarf der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieses Schriftformerfordernis selbst. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

10.2 Der Kunde kann Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur wegen rechtskräftiger festgestellter oder unbestrittener Gegenforderungen geltend machen.

10.3 Es gilt deutsches Recht. Ausschließlicher örtlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit der Beauftragung ist Frankfurt am Main.